BSG: Unfallversicherungsschutz auch an einem „Probetag“
BSG, Pressemitteilung 35/2019 vom 20.08.2019 "Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen "Probearbeitstag" verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich unfallversichert. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am Dienstag, dem 20. August 2019 entschieden (Aktenzeichen B 2 U 1/18 R). Der Kläger hat zwar nicht als Beschäftigter unter Versicherungsschutz gestanden, als er an [...]