AG Düsseldorf: Betätigen der Rolladen ist normaler Wohnungsgebrauch
Das Amtsgericht Düsseldorf befand in seinem Urteil vom 29.11.2010 (55 C 7723/10), daß die Betätigung von Rolläden zum normalen Gebrauch einer Wohnung gehöre. Es handele sich um sozial-adäquates Verhalten. Es liege auch in der Natur der Sache, daß die Rolläden gerade zur Nachtzeit benutzt würden, schließlich sollten sie die Räume zum Schlafen verdunkeln. Dem Benutzer [...]