Mit dem Amtsgericht Iserlohn, Urteil vom (43 C 112/12) können Rechtsanwaltkosten, die dadurch entstanden sind, daß der Anwalt die Erstellung der Nebenkostenabrechnung anmahnte, nicht von dem Vermieter erstattet verlangt werden, wenn der Vermieter nicht zunächst durch den Mieter angemahnt und damit in Verzug gesetzt worden war.
AG Iserlohn: Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren bei Anmahnen der Nebenkostenabrechnung
Von Karin Schaub|2016-10-17T19:05:09+00:00August 14th, 2013|Mietrecht|Kommentare deaktiviert für AG Iserlohn: Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren bei Anmahnen der Nebenkostenabrechnung
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Rechtsanwältin und Fachanwältin Karin Schaub