BGH: Funktionsuntaugliche Heizkörpermeßgeräte
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 05.03.2013, VIII ZR 310/12: Falls der gemessene Verbrauch nicht zutreffen kann, ist ein Anwendungsfall des § 9a Abs. 1 HeizkostenV gegeben. Somit kann der Vermieter nicht auf der Grundlage des abgelesenen, nicht dem tatsächlichen Verbrauch entsprechenden Werts abrechnen, sondern er muß den Verbrauch anhand einer der in dieser Vorschrift genannten Methoden ermitteln, [...]