LAG Köln: Videoüberwachung – Datenschutz – verhaltensbedingte Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Köln urteilte am 18.11.2010 (6 Sa 817/10), daß die Verwertung heimlicher Videoaufnahmen von öffentlich zugänglichen Räumen (hier: Kassenbereich eines Supermarkts) im Kündigungsschutzprozeß in verfassungskonformer Einschränkung des § 6 b Abs. 2 BDSG zulässig sei, wenn sich der Arbeitgeber in einer notwehrähnlichen Lage befinde und die heimliche Videoüberwachung nicht unverhältnismäßig sei. Der Klägerin, die [...]