BGH: Aufklärungspflicht des Rechtsanwaltes
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2006 (IV ZR 293/03) Ein Anwalt muß den Mandanten vor Gefahren warnen, die sich bei ordnungsgemäßer Bearbeitung aufdrängen, wenn er Grund zu der Annahme hat, daß sein Auftraggeber sich dieser Gefahr nicht bewußt ist. Eine solche Verpflichtung kommt vor allem in Betracht, wenn Ansprüche gegen Dritte zu verjähren drohen (BGH, Urteil vom [...]