VG Gelsenkirchen: Gebühren, Sperrmüll, Anmeldung, Abfallbesitzer, aufgedrängter Sperrmüll
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 14.01.2009 (13 K 2592/08): Wird zur Entsorgung angemeldetem Sperrmüll weiterer Sperrmüll durch Unbekannte hinzugestellt, liegt insoweit eine gebührenpflichtige Inanspruchnahme durch den Anmelder nicht vor.