AG Dortmund: Covid-19: Innenraum des PKW kein „öffentlicher Raum“
Amtsgericht Dortmund, Beschluß vom 03.05.2021 729 OWi-127 Js 200/21 -54/21 Aus den Gründen: In der Corona-Schutzverordnung in der zur Tatzeit gültigen Fassung galt die Mindestabstandsregelung lediglich „im öffentlichen Raum“ vgl. § 2 Abs. I Der CoronaSchVO. Zudem war geregelt, dass die Unterschreitung des Mindestabstandes dann zulässig ist, wenn aus „baulichen Gründen“ die Einhaltung des [...]