OLG Dresden: Kein Extra-Entgelt für P-Konten
Der für Bankrecht zuständige 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hatte in seinem Urteil vom 03.05.2012 (8 U 132/12; PM) über die Angemessenheit von Kontoführungsgebühren zu entscheiden, die die beklagte Bank von ihren Kunden für ein als Pfändungsschutzkonto geführtes Girokonto verlangte. Das Oberlandesgericht Dresden lehnte ein Extra-Entgelt ab. Das Pfändungsschutzkonto (auch P-Konto) sei ein normales Girokonto, [...]