OLG Hamm: Überraschende Klausel im gewerblichen Mietvertrag
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.06.2017 (18 U 9/17): BGB §§ 535, 578, 305c Abs. 1 BGB Weist ein formularmäßiger, dem Mieter gestellter Mietvertrag aus, dass sich die Miete aus "Grundmiete" und "Nebenkostenvorauszahlungen" zusammensetzt und enthält eine im Mietvertrag im Zusammenhang mit der Regelung der "Mietnebenkosten" erwähnte (gleichfalls vorformulierte) Anlage auch Nebenkostenpositionen, die - gemäß [...]