OLG Hamm: Verkehrssicherungspflicht, Selbstbedienungswaschplatz für Kraftfahrzeuge
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.05.2015 (9 U 171/14): Der Kunde, der bei winterlichen Temperaturen einen Selbstbedienungswaschplatz aufsucht, weiß, dass vom Betreiber kein darüber hinaus gehender Service - insbesondere zur Beseitigung von Blitzeis durch bei bestimmungsgemäßer Benutzung der Anlage verspritztes Waschwasser - geschuldet wird.