Allgemeine Hinweise bei Beratungshilfe, Nichtebescheidung eines Antrages, unzulässige Verweisung auf behördliche Beratung
Allgemeine Hinweise bei Beratungshilfe: Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hat der Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk ein Bedürfnis für Beratungshilfe auftritt. Der Rechtsuchende hat sich über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere Angaben zu [...]