LSG Niedersachsen-Bremen: Kosten der Gesichtshaarentfernung durch Nadelepilation statt Laserepilation
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.10.2012, ( L 1 KR 443/11) Die Laserepilation ist derzeit nicht als ärztliche Leistung im EBM-Ä enthalten und daher von den zugelassenen Vertragsärzten nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechenbar. Es handelt sich damit um eine "neue" Methode im Sinne des SGB V. Derartige neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind im Rahmen [...]