Bundesgerichtshof, XII ZB 91/13, Beschluß vom 27.6.2013:

VersAusglG § 33

Die Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalt hat nicht zur Voraussetzung, daß die Unterhaltsbelastung für den Ausgleichspflichtigen ohne die Anpassung eine unzumutbare Härte darstellt.