SG Dortmund: Keine Haftung der Angehörigen bei Kontovollmacht
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.05.2013, (S 34 R 355/12): In dem zugrundeliegenden Fall stritten die Beteiligten über die Erstattung von Rentenleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten. Zum Sachverhalt: Der Kläger ist der Sohn des am xxx verstorbenen Rentenberechtigten. Er besaß seit 1995 eine Vollmacht für das Girokonto seines Vaters, ohne von ihr [...]