AG München: Eingeklemmter Daumen bei automatischer Zugangstür – Haftung
Das Amtgericht München befand in seinem Urteil vom 21.5.2013 (224 C 27993/12; PM), daß die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht speziell bei automatischen Türen nur anzunehmen ist, wenn unerwartete atypische Funktionen vorliegen. Der Einsatz automatischer Türen seiAusdruck des technischen Fortschritts und angesichts der Häufigkeit des Einsatzes im Alltag (e.G. Fahrstühle, Supermarkttüren) auch der Allgemeinheit geläufig. Der Benutzer [...]