Kamminfo 14/2013: Verbraucherinsolvenz
Kammerinfo 14/2013: Das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte ist am 18.07.2013 verkündet worden. Das neue Gesetz tritt im Wesentlichen zum 01.07.2014 in Kraft. Durch die Neuregelung soll eine Restschuldbefreiung bereits nach drei (und nicht wie bisher nach sechs Jahren) ermöglicht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schuldner innerhalb dieses Zeitraums [...]