Kammerinfo 14/2013:
Das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist am 18.07.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am folgenden Tag, dem 19.07.2013, in Kraft getreten.
Mit dem neuen Gesetz wird für Rechtsanwälte und andere Angehörige freier Berufe die Möglichkeit geschaffen, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Voraussetzung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall.
Die BRAK hatte bereits 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Vorschläge in das neue Gesetz eingeflossen sind.
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