BFH: Verwertungsverbot sog. Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren
Bundesfinanzhof, Beschluß vom 24.04.2013 (VII B 202/12): Aus einer im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen angeordneten Telefonüberwachung gewonnene Erkenntnisse, die sich auf einen nicht in § 100a StPO aufgeführten Straftatbestand beziehen, dürfen von den Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren nicht verwendet werden. Maßgeblich ist insoweit die aktuelle Rechtslage, d.h. § 100a StPO in seiner derzeitigen Fassung, nicht in seiner [...]