Amtsgericht Hagen, Urteil vom 27.07.2012 (140 C 206/12):

Keine Obliegenheitsverletzung des Halters, wenn dieser den Autoschlüssel auf einer Theke in seiner Wohnung liegen läßt und das Kind, welches über eine Fahrerlaubnis nicht verfügt, den Autoschlüssel für eine Spritztour nimmt. Denn ohne besondere Anhaltspunkte dürfen die Eltern jugendlicher Kinder davon ausgehen, daß diese nicht ohne Erlaubnis ihren PKW benutzen. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Kinder nicht über eine Fahrerlaubnis verfügen würden.