SG Koblenz: „aut idem“ vor Rabattvertrag bei detaillierter Verordnung des Arztes
Sozialgericht Koblenz, Urtreil vom 07.01.2014 (S 13 KR 379/13): Hat der verordnende Vertragsarzt die Verordnung nach Produktname, Hersteller und Pharmakontrollnummer konkretisiert und das "aut idem"- Feld angekreuzt, hat der Apotheker auch bei anderweitiger Rabattvereinbarung das verordnete Medikament an den Versicherten auszugeben