OLG Hamm: Krankenhaus haftet für nicht erkannte Blutung im Gehirn
Oberlandesgericht Hamm, Pressemitteilung vom 08.02.2013: "Pressemitteilung: Krankenhaus haftet für nicht erkannte Blutung im Gehirn Ein Krankenhaus haftet für eine nicht erkannte, durch Aneurysmen im Gehirn entstandene Subarachnoidalblutung in Form einer Warnblutung (warning leak), wenn der Patient aufgrund 13 Tage später erneut aufgetretener Subarachnoidalblutungen schwere Gesundheitsschäden erleidet. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am [...]