OLG Hamm: Grober Behandlungsfehler; „Golden Standard“
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 25.02.2014 (26 U 157/12): Wendet ein Arzt nicht die Therapie der 1. Wahl, den sogen. "Golden Standard", sondern die Therapie der 2. Wahl an, so liegt darin ein Behandlungsfehler. Verläßt der Arzt den sogen. "Golden Standard" ohne den Patienten hierauf hinzuweisen, so handelt er jedenfalls dann grob fehlerhaft, wenn der Patient [...]