Bundesministerium für Justiz und das Bundesministerium für Gesundheit haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) vorgelegt.
Hierzu wird ausgeführt, daß Patientenrechte in Deutschland derzeit in einer Vielzahl von Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen zum Teil lückenhaft geregelt seien. Auf dem Gebiet des Behandlungs-und Arzthaftungsrechts stehe Wesentliches nicht im Gesetz, sondern sei Richterrecht. Dies erschwere es allen Beteiligten im Gesundheitswesen, die Rechte zu kennen, und vor allem den Patientinnen und Patienten, diese Rechte einzufordern. Auch die Komplexität der Medizin und die Vielfalt von Behandlungsmöglichkeiten verlangten nach einem gesetzlichen Rahmen, der Patientinnen und Patienten sowie Behandelnde auf Augenhöhe bringe. Risiko- und Fehlervermeidungssysteme könnten dazu beitragen, die Behandlungsabläufe in immer komplexer werdenden medizinischen Prozessen zum Schutz der Patientinnen und Patienten zu optimieren. Richtig verstandener Patientenschutz setze nicht auf rechtliche Bevormundung, sondern orientiert sich am Leitbild des mündigen Patienten. Deshalb gelte es, Transparenz und Rechtssicherheit hinsichtlich der bereits heute bestehenden umfangreichen Rechte der Patientinnen und Patienten herzustellen, die tatsächliche Durchsetzung dieser Rechte zu verbessern, zugleich Patientinnen und Patienten im Sinne einer verbesserten Gesundheitsversorgung zu schützen und insbesondere im Fall eines Behandlungsfehlers stärker zu unterstützen. Die Lösung sei: Die Rechte der Patientinnen und Patienten transparent, verlässlich und ausgewogen zu gestalten sowie bestehende Vollzugsdefizite in der Praxis abzubauen. Dazu sehe der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:
Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch
Förderung der Fehlervermeidungskultur
Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern
Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern
Stärkung der Patientenbeteiligung
Stärkung der Patienteninformation
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