AG Mannheim: Zum Regress wegen Gefahrerhöhung bei Sommerreifen im Winter
Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 22.05.2015 (3 C 308/14): 1. Eine Gefahrerhöhung i.S.d. § 23 Abs. 1 VVG durch den Betrieb eines nur mit Sommerreifen bestückten PKW liegt nur vor, wenn bei durchgehend herrschenden winterlichen Straßenverhältnissen der PKW längerfristig oder für längere Fahrten benutzt wird. 2. Die Verpflichtung, Winterreifen zu benutzen, orientiert sich an dem konkreten [...]