BayObLG: Verwertung dienstlichen Wissens des Richters
Bayerisches Oberlandesgericht, Beschluß vom 16.05.2022 (201 ObOWi 475/22): Leitsätze: 1. Will der Tatrichter dienstliches Wissen, das er außerhalb der Hauptverhandlung erlangt hat, zum Gegenstand seiner Entscheidungsfindung machen, so muss er die Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung darauf hinweisen, dass sie der Entscheidung als gerichtskundig zugrunde gelegt werden könnten (Anschl. u.a. an BGH, Beschluss vom 24.09.2015 [...]