Landgericht Erfurt, Urteil vom 09.12.2021 (8 O 53/21):

Orientierungssatz

Ein Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung scheidet aus, wenn es an der vertraglichen Anspruchsvoraussetzung einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung, aus welcher sich die Schädigung, Ursache und Art der Auswirkungen ergeben, fehlt.(Rn.28) (Rn.33) (Rn.35)