OLG Hamm: Zu den Voraussetzungen der Räum- und Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.08.2016 (11 U 121/15): Die für die Verkehrssicherheit der Straßen Verantwortlichen haben den Glatteisgefahren auf öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen nur ausnahmsweise vorzubeugen, und zwar grundsätzlich nur an besonders gefährlichen Stellen. Eine solche besonders gefährliche Stelle liegt dann vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu [...]