OLG Hamm: Nachzüglervorrang versus Vertrauensgrundsatz bei „grün“
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.08.2016 (7 U 22/16): Nachzüglervorrang versus Vertrauensgrundsatz bei "grün": Je weiter der Farbwechsel der Lichtzeichenanlage auf "grün" zurückliegt, umso mehr darf der bei "grün" Durchfahrende auf eine freie Kreuzung ohne Nachzügler aus dem Querverkehr der vorhergehenden Ampelphase vertrauen.