BGH: Keine Haftung für psychsiche Folgen der Aufklärung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.05.2014 (VI ZR 381/13): § 823 Abs. 1 BGB bezweckt nicht den Schutz eines sorgeberechtigen Elternteils vor den psychischen Belastungen, die damit verbunden sind, daß er von einer genetisch bedingten Erkrankung des anderen Elternteils und dem damit einhergehenden Risiko Kenntnis erlangt, daß die gemeinsamen Kin-der auch Träger der Krankheit sein könnten. Das [...]