BFH: Praxisgebühr ist keine Sonderausgabe
Der Bundesfinanzhof entschied in seinem Urteil vom 18.07.2012 (X R 41/11; PM), daß Zuzahlungen nach § 28 Abs. 4 SGB V (sog. "Praxisgebühren") keine Beiträge zu Krankenversicherungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG, sondern eine Form der Selbstbeteiligung, seien und daher nicht als Sonderausgaben abgezogen werden könnten. Gemäß § 10 [...]