OLG Hamm: Kettenauffahrunfall, Anscheinsbeweis, Schadensberechnung
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 06.02.2014 (6 U 101/13): 1. Bei einem Kettenauffahrunfall kommt ein Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Verursachung des Heckaufpralls durch den letzten in der Kette auffahrenden Verkehrsteilnehmer nur dann in Betracht, wenn feststeht, daß das ihm vorausfahrende Fahrzeug des Geschädigten rechtzeitig hinter seinem Vordermann zum Stehen gekommen ist und nicht durch einen Aufprall [...]