Landgericht Hagen, (7 S 100/12):

Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs beim Anfahren vor der Betätigung des Gaspedals mit dem Fuß von der Kupplung gerutscht ist, so daß das Fahrzeug wegen des abgewürgten Motors ruckartig stehen geblieben ist, so trifft den Vorausfahrenden eine Mithaftung von mindestens 25%.