OLG Düsseldorf: „Düsseldorfer Tabelle“ 2015 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
Oberlandesgericht Düsseldorf, 04. Dezember 2014 Presseerklärung Nr. 28/2014: Zum 01.01.2015 wird der für Unterhaltspflichtige in der "Düsseldorfer Tabelle" zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht. Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000,00 Euro auf 1.080,00 Euro, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in [...]