BGH: Versäumnisurteil und schriftliches Verfahren – gesteigerte Unterhaltspflicht
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 24.09.2014 (XII ZB 111/13): a) Sieht das Beschwerdegericht in einer Familienstreitsache von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung ab und entscheidet im schriftlichen Ver-fahren, so ist der Erlass eines Versäumnisbeschlusses nicht zulässig. b) Im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht ist vom Unterhaltsschuldner im Hinblick auf den nicht gesicherten Mindestunterhalt seines Kindes auch zu verlangen, [...]