BGH: Erforderliche Erfolgsaussichten bei Verfahrenskostenhilfe
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 21.06.2017 (XII ZB 231/17): ZPO §§ 114 Abs. 1 Satz 1, 119 Abs. 1 Satz 1 Für die Entscheidung über Verfahrenskostenhilfe kommt es allein auf die Erfolgsaussicht in der Sache selbst an. Ein davon losgelöster möglicher Erfolg des konkret eingelegten Rechtsmittels ist demgegenüber unerheblich (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 2. [...]