BGH: Mängel an neu eingerichteten Häuser/ETW – Abnahme des gem. Eigenrums – Nachzüglerproblematik
Bundesgerichtshof, Urteil om 12.05.2016 (VII ZR 171/15): BGB § 634 Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen richten sich bei nach dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossenen Bauträgerverträgen weiterhin grundsätzlich nach Werkvertragsrecht, mag auch das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt sein (Fortführung von BGH, Urteil vom 21.Februar 1985 - VII ZR [...]