OLG Frankfurt a. M.: Verwendung von Sparguthaben der Kinder durch die Eltern
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluß vom 28.05.2015 (5 UF 53/15): Die Mutter (hier: Antragsgegnerin), die das Sparguthaben in vollem Umfang abgehoben und verbraucht hat, ist gemäß § 1664 BGB - aus dem sich nicht nur ein Haftungsmaßstab ergibt, sondern der zugleich die Anspruchsgrundlage für Ansprüche des Kindes gegen seine Eltern darstellt (OLG Köln, FamRZ 1997, [...]