BGH: Abänderung einer ausländischen Unterhaltsentscheidung
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 10.12.2014 (XII ZB 662/13): a) Die (Inzident-)Anerkennung einer vor dem 18. Juni 2011 ergangenen und ursprünglich in den Anwendungsbereich der Brüssel I-Verordnung fallenden ausländischen Unterhaltsentscheidung richtet sich in einem nach dem 18. Juni 2011 eingeleiteten Abänderungsverfahren nach den Vorschriften der Europäischen Unterhaltsverordnung über die Anerkennung und Vollstreckung exequaturbedürftiger Titel (Art. 75 Abs. [...]