VG Trier: Spielplatzlärm in Bernkastel-Wehlen
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 28. Januar 2015 (5 K 1542/14.TR) Der Kinderspielplatz in Bernkastel-Wehlen muss weder verlegt noch eingestellt werden. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 28. Januar 2015 entschieden. Zur Begründung führten die Richter aus, dem wegen des Kinderlärms gegen den Spielplatz klagenden Anwohner und Betreiber einer Weinstube stehe [...]