BGH: Wiederaufnahme eines Umgangsrechtsverfahren
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 19.03.2014 (XII ZB 511/13): Auf ein Umgangsrechtsverfahren, das vor dem 31. Dezember 2006 formell rechtskräftig abgeschlossen worden ist, ist § 580 Nr. 8 ZPO in Verbindung mit § 48 Abs. 2 FamFG nicht anzuwenden (§ 35 EGZPO), so daß eine später ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Wiederaufnahme eines solchen [...]