OLG Oldenburg: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluß vom 16.06.2017 (1 Ss 115/17): Eine allein mit der Abmeldung des Fahrzeugs einhergehende Entstempelung des Kennzeichens führt für sich genommen nicht dazu, dass der Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht (sog. Ruheversicherung), mit der Folge, dass der Versicherungsschutz im Außenverhältnis nicht entfällt und einem Geschädigten ein Schadenersatzanspruch gegen den Haftpflichtversicherer zustehen [...]