FG Münster: Fünfjährige Behaltensfrist nach § 13a Abs. 5 ErbStG läuft nach dem Tod des Erben weiter
Finanzgericht Münster. Pressemitteilung 9/2013: Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Gerichtsbescheid vom 12. Juni 2013 (Az. 3 K 204/11 Erb) entschieden, dass die Begünstigung nach § 13a ErbStG bei einer Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch die Rechtsnachfolger des verstorbenen Erben innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist rückwirkend zu versagen ist. Die Erblasserin hatte [...]