Bundesgerichtshof, XII ZB 115/13, Beschluß vom 17.7.2013:
Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zu einer wirksamen Ausgangskontrolle nur dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendebe-richts zu löschen (im Anschluß an Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 – XII ZB 59/10 – NJW-RR 2010, 1648).