Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.04.2013 – VII R 44/12
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines gebundenen Verwaltungsakts kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der finanzgerichtlichen Entscheidung an, wenn der angefochtene Bescheid im Verlaufe des Gerichtsverfahrens rechtmäßig wird (z.B. durch ein rückwirkendes Ereignis).