OLG Karlsruhe: Zulässigkeit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Beschlagnahme eines lärmverursachenden Geräts
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluß vom 25.03.2010 (14 Wx 9/10): 1. Der mit der richterlichen Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Beschlagnahme eines lärmverursachenden Geräts verbundene schwerwiegende Eingriff in die nach Art. 13 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte Lebenssphäre verlangt über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsgründe sowie eine Rechtfertigung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. [...]