BGH: Zum „Werkstattrisiko“ nach Abtretung der Schadensersatzforderung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.04.2022 (VI ZR 147/21): Zur Bedeutung des sogenannten "Werkstattrisikos" nach Abtretung der Schadensersatzforderung an die die Reparatur des Unfallschadens vornehmende Werkstatt. "Ist wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen (sogenannte "Ersetzungsbefugnis"). [...]