BGH: Unzureichende Altersversorgung des zu Elternunterhalt Verpflichteten
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 29.04.2015 (Bundesgerichtshof XII ZB 236/14): a) Für den zur Zahlung von Elternunterhalt Verpflichteten, der verheiratet ist und kein eigenes Erwerbseinkommen erzielt, besteht grundsätzlich kein Bedürfnis für die Bildung eines eigenen Altersvorsorgevermögens (Abgrenzung zu Senatsurteil BGHZ 169, 59 = FamRZ 2006, 1511 und Senatsbeschluss vom 7. August 2013 XII ZB 269/12 - FamRZ [...]