OLG Hamm: Zusatzschild „Schneeflocke“ und Geschwindigkeitsbeschränkung
Oberlandesgericht Hamm, Beschluß vom 04.09.2014 (1 RBs 125/14), PM: Das Zusatzschild “Schneeflocke“ zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung erlaubt auch bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen keine höhere als die angeordnete Geschwindigkeit. Das hat der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm am 04.09.2014 unter Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des Amtsgerichts Siegen entschieden. Der im Jahre 1991 geborene Betroffene aus [...]