BGH: Krankenhaus muss über die Privatanschrift eines angestellten Arztes keine Auskunft erteilen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2015 (VI ZR 137/14): a) Die ärztliche Heilbehandlung erfolgt regelmäßig nicht in Ausübung eines öffentlichen Amts; eine Amtshaftung kommt in Betracht, wenn der Arzt eine dem Hoheitsträger selbst obliegende Aufgabe erledigt und ihm insoweit ein öffentliches Amt anvertraut ist. Ein Arzt übt nicht deshalb ein öffentliches Amt aus, weil sein Patient im [...]